Die Gesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft, d.h. es gibt einen Komplementär – den Vollhafter – und viele Kommanditisten. Die Komplementärin führt aufgrund Ihrer rechtlichen Stellung automatisch die Geschäfte bzw. stellt oder bestimmt die Geschäftsführung. Die Komplementärin der RWB ist die in Eltville ansässige BEE-Rheingau Verwaltungs GmbH (ehemals: BürgerSolar Eltville Verwaltungs GmbH). Diese ist gleichzeitig auch Komplementärin der BürgerSolar Eltville GmbH & Co KG, die seit über 10 Jahren Photovoltaik-Anlagen und seit ein paar Jahren E-Ladesäulen in Eltville betreibt. Die RWB ist im Februar 2023 mit 105 Gesellschaftern gegründet worden. Seitdem steigt die Anzahl der Kommanditisten stetig an.
Projektschritte
Bis zur Errichtung von, durch die Gesellschaft finanzierten, Windenergieanlagen (WEA) ist es ein langer Weg. Wir teilen diesen Weg in 3 Projektschritte ein:
- Voraussetzung dafür schaffen, dass WEA errichtet werden können. Eine (oder mehrere) Städte und Gemeinde(n) im Rheingau müssen sich durch Beschlüsse Ihrer Gremien (Stadtverordneten- oder Gemeindeversammlung) erst einmal dazu bereit erklären, die gemeindeeigenen Flächen, die sich in den Vorranggebieten befinden, grundsätzlich zum Zweck der Errichtung von WEA zu verpachten. Ziel der RWB ist es deshalb Öffentlichkeit zu schaffen und sowohl die Bevölkerung als auch die politischen Vertreter von der Notwendigkeit der Energieerzeugung durch WEA im Rheingau zu überzeugen. Dies ist 2024 erfolgreich in Eltville durch einen positiven Bürgerentscheid gelungen. In Kiedrich hat dies leider nicht geklappt. Wir werden den Prozess in den weiteren Städten/Gemeinden des Rheingaus durch starke Kampagnen und großem Engagement begleiten, sobald hier Entscheidungen anstehen.
- Einbindung der Gesellschaft in die Vorplanung und Projektierung. Wenn in einer der Gemeinde/Städte ein positiver Beschluss gefasst ist, ist es das Ziel von RWB in der die Entwicklung der Flächen eingebunden zu werden. I. e. S. muss ein Pachtvertrag mit RWB für eine bestimmte Anzahl von Standorten abgeschlossen werden. In dem Zuge muss idealerweise mit der jeweiligen Gemeinde/Stadt gemeinsam ein Kooperationspartner in Form eines Projektierers gefunden werden, mit dem gemeinsam das Erlangen einer Baugenehmigung (genauer: Genehmigung nach BImschG) betrieben wird. RWB will sich hier als starker Partner einbringen. Die Transparenz des Prozesses durch Information der Bürger ist hier ein wichtiger Baustein.
- Projektrealisierung und Betrieb von WEA. Sobald die Genehmigung erteilt ist, muss das Gesellschaftskapital deutlich aufgestockt werden, um die Eigenkapitalquote zum Bau der Anlagen zu erfüllen. Die WEA werden errichtet und danach 20 – 30 Jahre von der Gesellschaft betrieben. Im Vorfeld soll ein Modell eines Bürgerstromtarif ausgearbeitet werden, der den Bürgern des Rheingaus angeboten wird. Dieser soll sozialverträglich und dauerhaft unter dem Tarif des Grundversorgers liegen. Selbstverständlich zeichnet sich die Gesellschaft auch für einen späteren Rückbau der WEA verantwortlich.
Gesellschafter werden
Jede Person, die sich zusätzlich an unserer Gesellschaft beteiligt, führt zu einer stärkeren Wahrnehmung in der Öffentlichkeit. Gerade die Entscheider in der lokalen Politik sollten die Wünsche einer starken, von vielen Einwohnern getragenen Gesellschaft nicht ignorieren. Wir freuen uns deshalb über jede/n Einwohner/in des Rheingaus, der/die sich an unserer Gesellschaft beteiligen will.
Bitte kontaktieren Sie uns bei Interesse über unser Kontaktformular, wir senden Ihnen dann Informationen über das Procedere und die nötigen Unterlagen zu. Wir freuen uns.
Häufige Fragen
Sie schreiben uns eine E-Mail an info[at]rheingauwind[punkt]de oder nutzen das Kontaktformular. Hier äußern Sie Ihren Wunsch Gesellschafter zu werden. Daraufhin erhalten Sie von uns eine Mail mit dem Gesellschaftsvertrag, einer Registervollmacht und dem Vertrag zwischen der Gesellschaft und Ihnen. Das genaue Procedere, wie sie mit den jeweiligen Dokumenten umgehen und was Sie noch zusätzlich tun müssen, erläutern wir Ihnen in der eben erwähnten Mail.
Die Gesellschaft hat sich darauf geeinigt, dass sich im ersten Projektschritt jeder Kommanditist mit einem fixen Anteil von € 500,00 beteiligen kann. Zusätzlich zu diesem Betrag muss ein Agio in Höhe von € 70,00 gezahlt werden, dass die Kosten der Eintragung im Handelsregister und des Notariats abdeckt.
Wie bereits eben erwähnt, ist im ersten Projektschritt die Einlage auf € 500,00 beschränkt. In den folgenden Projektschritten kann dieser Betrag deutlich erhöht werden. Über die maximale Einlagenhöhe pro Person entscheidet die Gesellschafterversammlung.
Grundsätzlich ist die Haftung auf die Höhe der Einlage beschränkt. Der erste Projektschritt ist dabei hochriskant. Sollte sich keiner der Gemeinden/Städte bereit erklären, Flächen für die Nutzung der Windkraft zur Verfügung zu stellen, kann es nicht zu weiteren Projektschritten kommen und der Zweck der Gesellschaft ist beendet. Das bis dahin eingesetzte und verbrauchte Kapital (Geld) kann nicht zurückbezahlt werden und stellt dann für jeden Kommanditisten in der anteiligen Höhe einen finanziellen Verlust dar. Im schlechtesten Fall kann es zum kompletten Verbrauch der Einlage kommen, die dann komplett verloren ist (Totalverlust). Das gleiche gilt, wenn die Gemeinden/Städte die Flächen zwar verpachtet, die RWB aber nicht zum Zuge kommt. Wie mit der Gesellschaft verfahren wird, sollte es nicht zu einem Zuschlag kommen, bestimmt eine Gesellschafterversammlung. Zu den Chancen und Risiken im dritten Projektschritt können wir erst etwas sagen, sobald dieser eingeläutet ist. Die wirtschaftliche Betrachtung spielt im zweiten Projektschritt schon eine wichtige Rolle und wird dort ausgearbeitet.
Als Kommanditist sind Sie im steuerlichen Sinn Mitunternehmer und als solcher in prozentualer Höhe Ihres Anteils (bezogen auf das Gesamtkapital) an den Gewinnen bzw. Verlusten der Gesellschaft beteiligt. Zu den steuerlichen Auswirkungen in Ihrer individuellen Situation wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder das Finanzamt.

